Gewerbliches Leasing in verschiedenen Varianten

Im Leasingbereich wird unter anderem zwischen dem privaten und dem gewerblichen Leasing unterschieden. Das private Leasing wird nahezu ausschließlich in Form des Autoleasings genutzt. Hier bieten dann zum Beispiel Autohändler dem Kunden die Möglichkeit an, das neue Fahrzeug über das Leasing zu finanzieren, quasi auch als Alternative zu einer Finanzierung über einen Kredit. Im gewerblichen Bereich wird das Leasing zum einen deutlich häufiger genutzt und andererseits gibt es dort auch mehrere verschiedene Leasingobjekte, über die ein Leasingvertrag geschlossen werden kann. Vor allem drei Leasingobjekte sind beim gewerblichen Leasing in der Praxis vorzufinden, und zwar Kraftfahrzeuge, Maschinen und Einrichtungsgegenstände sowie Immobilien. Die Autofinanzierung wird auch beim gewerblichen Leasing sehr oft genutzt. Gegenüber dem Privatleasing besteht hier zunächst einmal der grundsätzliche Vorteil, dass die Raten als Betriebsausgaben den Gewinn des Unternehmens mindern und damit auch die Steuerlast reduzieren. Genutzt wird dieses gewerbliche Kfz-Leasing von vielen Unternehmen, die einen Fuhrpark oder zumindest einige dienstlich genutzte Fahrzeuge haben.

Meistens werden diese Fahrzeuge dann über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren geleast. Anschließend werden die Fahrzeuge durch neue ersetzt und es wird sofort ein Folgeleasingvertrag abgeschlossen. Ausschließlich im gewerblichen Bereich kommt die zweite Leasingform vor, nämlich das Leasen von Maschinen und Einrichtungsgegenständen. So leasen zum Beispiel produzierende Unternehmen die benötigen Maschinen, allerdings über einen meistens deutlich längeren Zeitraum, als es beim Autoleasing der Fall ist. Zudem beinhaltet der Leasingvertrag hier meistens auch noch einen Wartungs- und Reparaturservice. Neben Maschinen zur Produktion werden zum Beispiel auch Computer, Server oder zum Beispiel Büromöbel geleast. Eine dritte Leasingform, die ebenfalls nahezu ausschließlich im gewerblichen Bereich genutzt wird, ist das so genannte Immobilienleasing. Dabei werden im Allgemeinen drei verschiedene Leasing-Varianten unterschieden, nämlich das Neubau-Leasing, das Buy-and-lease System und das Sale-and-lease-back System.

Beim Neubauleasing ist es so, dass der Leasinggeber quasi im Auftrag des Leasingnehmers ein Grundstück erwirbt, welches noch unbebaut ist. Auf diesem Grundstück wird in der Folge eine Immobilie errichtet, die nach den Wünschen des Leasingnehmers gestaltet wird. In der Folge vermietet der Eigentümer der Immobilie, also der Leasinggeber, diese dann für einen sehr langfristigen Zeitraum an den Leasingnehmer. Beim Buy-and-lease ist es hingegen so, dass der Leasinggeber eine bereits vorhandene Immobilie von einer dritten Person erwirbt. Dieses Objekt wird dann wiederum vom Leasingnehmer über einen recht langen Zeitraum vermietet. Beim Sale-and-lease-back verkauft der Eigentümer der Immobilie diese zunächst an einen Leasinggeber. In einem weiteren Schritt vermietet der Leasinggeber das Objekt nun an den früheren Eigentümer als Leasingnehmer. Dieser Vorgang hat fast immer steuerliche Gründe, die dem Leasingnehmer und früheren Eigentümer zu einer geringeren Steuerlast „verhelfen“, natürlich völlig legal.

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